Die belgische einfache Gesellschaft (Société Simple) als Instrument der Nachlassplanung
Vermögensnachfolge intelligent gestalten
Die Planung der Vermögensübertragung auf die nächste Generation gewinnt zunehmend an Bedeutung. Neben klassischen Schenkungen oder Testamenten bietet das belgische Recht mit der einfachen Gesellschaft ein besonders flexibles und effizientes Instrument der Vermögens- und Nachlassplanung.
Insbesondere für die Anteile an Familienunternehmen, Wertpapierdepots oder bedeutende Privatvermögen ermöglicht diese Gesellschaftsform eine geordnete Vermögensübertragung bei gleichzeitiger Wahrung der Kontrolle durch die Vermögensinhaber.
Was ist eine Einfache Gesellschaft?
Die Einfache Gesellschaft ist die einfachste Form einer Gesellschaft nach belgischem Recht. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann ohne notarielle Beurkundung durch einen privatschriftlichen Gesellschaftsvertrag gegründet werden.
In der Praxis bringen die Eltern, bzw. nach der entsprechenden Schenkung durch die Eltern an die Kinder, Vermögenswerte, beispielsweise:
- Bargeld,
- Wertpapierportfolios,
- Beteiligungen an Unternehmen,
- Forderungen oder sonstige Vermögensrechte,
in die Gesellschaft ein.
Sollten die Eltern diese Vermögensaspekt in die Gesellschaft einbringen, schenken sie die Anteile an die Kinder oder an Dritte.
Trennung von Vermögen und Kontrolle
Ein wesentlicher Vorteil der Einfachen Gesellschaft besteht darin, dass die wirtschaftliche Übertragung des Vermögens von dessen Verwaltung getrennt werden kann.
Die Eltern können:
- schrittweise Gesellschaftsanteile verschenken,
- den Nießbrauch an den Anteilen behalten,
- sich als alleinige Geschäftsführer einsetzen,
- weitreichende Vetorechte vorsehen,
- die Verfügungsbefugnis über das Gesellschaftsvermögen behalten.
Dadurch wird das Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, ohne die Kontrolle darüber aufzugeben.
Steuerlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten
1. Schenkung der Gesellschaftsanteile
Die Gesellschaftsanteile können den Kindern geschenkt werden.
Wird die Schenkung in Belgien registriert, fallen grundsätzlich Schenkungssteuern an. Im Gegenzug unterliegt das verschenkte Vermögen später nicht mehr der belgischen Erbschaftsteuer.
Je nach Vermögensstruktur kann die Steuerbelastung deutlich reduziert werden.
2. Nutzung des belgischen Schenkungsrechts
Besonders interessant können registrierte Schenkungen beweglichen Vermögens sein, bei denen die vergleichsweise niedrigen Schenkungssteuersätze (z.Bsp. 3,3% in der Wallonischen Region) zur Anwendung gelangen.
3. Wertsteigerungen außerhalb des Nachlasses
Nach wirksamer Übertragung der Gesellschaftsanteile wachsen zukünftige Wertsteigerungen grundsätzlich im Vermögen der Nachfolger an und fallen nicht mehr in den späteren Nachlass des Schenkers.
Dies kann insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen oder Wertpapierdepots erhebliche steuerliche Vorteile bieten.
Schutz des Familienvermögens
Ein weiterer Vorteil liegt im Schutz und Erhalt des Familienvermögens.
Der Gesellschaftsvertrag kann unter anderem Regelungen enthalten über:
- Veräußerungsbeschränkungen,
- Vorkaufsrechte innerhalb der Familie,
- Zustimmungserfordernisse für Anteilübertragungen,
- Nachfolgeregelungen für den Todesfall,
- Streitbeilegungsmechanismen.
So kann verhindert werden, dass Vermögen unkontrolliert außerhalb der Familie gelangt.
Ideal für Unternehmerfamilien
Die Einfache Gesellschaft wird häufig eingesetzt, wenn Eltern die Unternehmensnachfolge vorbereiten möchten.
Die Unternehmensanteile werden in die Gesellschaft eingebracht. Anschließend erhalten die Kinder schrittweise Gesellschaftsanteile, während die Eltern weiterhin die Geschäftsführung und strategische Kontrolle ausüben.
Dies ermöglicht einen generationsübergreifenden Übergang ohne abrupte Machtwechsel.
Internationale Familienstrukturen
Für Familien mit grenzüberschreitenden Bezügen kann die Einfache Gesellschaft ebenfalls ein interessantes Instrument darstellen.
Besondere Aufmerksamkeit ist jedoch erforderlich, wenn Beteiligte ihren Wohnsitz außerhalb Belgiens haben oder Vermögen in mehreren Staaten belegen ist. In diesen Fällen müssen insbesondere die steuerlichen Auswirkungen in den betroffenen Staaten sorgfältig geprüft werden.
Eine individuelle Analyse unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen, Erbschaft- und Schenkungssteuervorschriften sowie gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten ist unerlässlich.
Grenzen und Risiken
Die Einfache Gesellschaft ist kein Standardinstrument für jede Familie.
Vor ihrer Errichtung sollten insbesondere geprüft werden:
- die familiäre Situation,
- die Zusammensetzung des Vermögens,
- Pflichtteilsrechte der Erben,
- steuerliche Auswirkungen in Belgien und gegebenenfalls im Ausland,
- die gewünschte Kontrollstruktur.
Jede Gestaltung muss auf die individuellen Bedürfnisse der Familie abgestimmt werden.
Fazit
Die Einfache Gesellschaft zählt zu den flexibelsten Instrumenten der Vermögens- und Nachlassplanung. Sie ermöglicht die schrittweise Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation, ohne dass die bisherigen Vermögensinhaber ihre Kontrolle sofort aufgeben müssen.
Richtig strukturiert kann sie dazu beitragen, Familienvermögen langfristig zu sichern, Unternehmensnachfolgen vorzubereiten und steuerliche Belastungen zu optimieren. Aufgrund der rechtlichen und steuerlichen Komplexität empfiehlt sich jedoch eine sorgfältige Planung durch einen im belgischen und internationalen Erbrecht sowie Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwalt.
Unsere Unterstützung
Wir beraten Privatpersonen, Unternehmer und international tätige Familien bei:
✔ Errichtung einer Einfache Gesellschaft
✔ Vermögens- und Nachfolgeplanung
✔ Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge
✔ Unternehmensnachfolge
✔ Grenzüberschreitenden Nachlassstrukturen (Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und weitere Staaten)
✔ Steuerlicher und rechtlicher Optimierung von Familienvermögen